Mitglied*in werden

Der Schützenverein Zeiningen ist unkompliziert im menschlichen Umgang miteinander.
Wer Interesse am sportlichen Schiessen hat, kann unter dem Jahr an den Schiesstagen teilnehmen (bitte vorher via Email Kontakt aufnehmen) und bei Gefallen einen Antrag auf Aufnahme stellen. Dieser wird an der Generalversammlung dann offiziell angenommen (Ablehnungen erfolgen nur in seltenen, wichtigen Fällen).
Der Schützenverein Zeiningen ist politisch und konfessionell neutral; wir tolerieren keinerlei Extremismus und Fundamentalismus.


Voraussetzungen:

  • Volljährig
  • Mündig
  • Schweizer Bürger oder Ausländer mit Bewilligung C, Einschränkungen gemäss Waffenverordnung Art. 12
  • Von Vorteil: im Besitz einer eigenen, zum sportlichen Schiessen zugelassenen Waffe
  • Hohes Sicherheitsbewusstsein und hohe Sicherheitsdisziplin
  • Besuchen von ein paar Freiübungen (gegenseitiges «Beschnuppern»)
  • Formelle Aufnahme durch die Generalversammlung
  • Bereitschaft zur Bezahlung des Jahresbeitrages von aktuell CHF 30.-


Mitglieder*innen des Schützenvereins Zeiningen wird auf Wunsch eine Bestätigung der Vereinsmitgliedschaft ausgestellt, welche es ermöglicht, nach neuem Waffengesetz (Inkrafttreten 15. August 2019) Waffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität (LhK, umgangssprachlich «grosse Magazine») zu erwerben. Die Bestätigung gilt laut Gesetz auch für den Kauf von Waffen, welche nicht beim Schützenverein Zeiningen genutzt werden dürfen, beispielsweise auch für halbautomatische Handfeuerwaffen wie AR15, Kalashnikov, etc.