Waffen

Zum Schiessen erlaubt sind Handfeuerwaffen (d.h. Gewehre), welche gemäss aktuellem Hilfsmittelverzeichnis des Bundes zugelassen sind.
Grob sind dies Schweizer Ordonnanzwaffen wie Langgewehre 11, Karabiner 11 und 31, Sturmgewehre 57 und 90 sowie für das Schweizer Schiesswesen vorgesehene Sportgewehre.

Über die Wahl der richtigen Waffe finden sich auf der Seite «schussfreude.ch» fundierte, weiterführende Artikel: